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Die Baukosten werden mithilfe der DIN 276 abgerechnet, die standardisierte Kostengruppen vorschlägt. Eine dieser Kostengruppen (KG) ist die KG 700. Sie enthält wichtige Baunebenkosten wie etwa die Architekten- und Ingenieurleistungen, die Fachplanung und künstlerische Leistungen.
In diesem Beitrag lesen Sie mehr über die DIN 276 Kostengruppe 700 zu den Baunebenkosten. Sie erfahren, welche Untergruppen zur KG 700 gehören, was sich mit der DIN-Neuerung 2018 geändert hat und wie Sie die Baunebenkosten gemäß KG 700 und DIN 276 korrekt berechnen.
Die DIN 276 enthält eine detaillierte Auflistung von acht Kostengruppen, die eine standardisierte Kostenermittlung im Bauwesen ermöglichen soll. Die KG 700 beschreibt die Baunebenkosten, die im Laufe des Bauprojekts anfallen. Es handelt sich um einen wichtigen Bestandteil der Baukosten oder Investitionskosten.
Wie auch die anderen Kostengruppen lässt sich die KG 700 gemäß DIN 276 in 3 Ebenen aufteilen, die immer tiefer werden: die Hunderter-Stelle, die Zehner-Stelle und die Einer-Stelle. Während des Baus gibt es immer neue Kostenermittlungen, die progressiv detaillierter werden.
Die KG 700 enthält laut Erläuterung der DIN 276 alle Baunebenkosten. Diese werden vom Architekten eingeschätzt. Die folgenden Zehner-Stellen machen die KG 700 aus:
Meist gehören die Nebenkosten zu den Posten, deren Ermittlung nicht leicht ist. Sie werden rasch unterschätzt oder falsch eingeschätzt. Daher ist es sehr wichtig, im Laufe des Bauprojekts viel Sorgfalt walten zu lassen und im Rahmen einer detaillierten Baudokumentation die anfallenden Baunebenkosten zu dokumentieren. Das gilt ganz besonders für die KG 710.
Im Dezember 2018 gab es wichtige Änderungen an der DIN 276, die bis dahin aus zwei Teilen bestanden hatte. Die neue, aktuell geltende DIN 276:2018-12 enthält eine überarbeitete Kostengruppe 700, die Leistungen neben Bauleistungen und Lieferungen enthält – die Baunebenkosten.
Die frühere KG 700 wurde im Rahmen der DIN 276:2018-12 aufgespalten. Alle Kosten, die mit der Finanzierung des Bauprojektes zusammenhängen, sind nun in der neuen Kostengruppe 800 (Finanzierung) aufgelistet.
Die Kostenermittlung eines Bauprojektes stellt eine Kunst für sich dar. Erfahrene Architekten, die den Vorgaben der DIN 276 folgen, beginnen mit einem Kostenrahmen auf der Hunderter-Stelle, der eine grobe erste Einschätzung ermöglicht. Danach erfolgt in der Leistungsphase 2 die Kostenschätzung, die die Zehner-Stellen der Kostengruppen nutzt.
Für die späteren Schritte Kostenberechnung, Kostenvoranschlag und -anschlag sowie Kostenfeststellung kommt die Einer-Stelle zum Einsatz.
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Die Kostengruppe 700 listet gemäß DIN 276 alle Baunebenkosten auf. Dies sind wichtige Nebenkosten, die beim Bau anfallen können – mit der Ausnahme von Finanzierungsnebenkosten, die seit 2018 in der Kostengruppe 800 vertreten sind.
Die KG 700 macht nähere Angaben zu den Bauleistungen und Lieferungen für ein Bauprojekt. Die dabei anfallenden Nebenkosten lassen sich auf den 3 Ebenen der Kostengruppe 700 prozentual ablesen. Der Architekt ist für die Kostenermittlung der KG 700 verantwortlich.
Die Untergruppe KG 710 ist eine Zehner-Stelle der DIN 276 Kostengruppe 700. Sie beschreibt die Bauherrenaufgaben wie etwa die Festlegung der Projektziele, die Erstellung von Organisationsplänen und Bauabnahmen. Hier fehlen häufig Daten, was die Bestimmung der KG 710 erschwert.
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