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Die Kostengruppen oder KG sind ein wichtiger Bestandteil der DIN 276. Diese Norm gibt vor, wie Baukosten standardisiert abgerechnet werden. Dabei sind die Kosten in verschiedene Gruppen aufgeteilt. Mit der KG 500 sind alle Kosten für Außenanlagen und Freiflächen eines Bauprojekts gemeint.
In diesem Beitrag lesen Sie, was es mit der KG 500 auf sich hat, welche Untergruppen sie beinhaltet und was sich mit der DIN 276:2018-12 geändert hat. Zudem geht es darum, wie Sie die KG 500 bei der Kostenermittlung berücksichtigen.
Die Kostengruppe 500 ist in der DIN 276 als Kostengruppe für „Außenanlagen und Freiflächen“ bezeichnet. Sie beschreibt alle Kostenpunkte, die im Rahmen der Außenflächen eines Bauprojekts anfallen. Damit ist zum Beispiel der Erdbau gemeint. Auch die Baukonstruktion, die Anlage von Grün- und Wasserflächen sowie technische Anlagen gehören zur Kostengruppe 500.
Die Ausgaben für die KG 500 Außenanlagen hängen wesentlich davon ab, wie groß die Außenanlagen und Freiflächen eines Bauprojekts sind. Wenn nur ein kleiner Garten vorliegt, fallen die Kosten in dieser Gruppe recht gering aus. Der Bauherr sollte bereits früh entscheiden, welche Arbeiten er im Rahmen der KG 500 für Außenanlagen plant.
Die KG 500 lässt sich wie alle Kostengruppen nach Hunderter-, Zehner- und Einer-Stellen aufteilen. Die beschriebenen Kostenpunkte werden mit jeder Stelle detaillierter, was am Ende eine sehr ausführliche Kostenberechnung erlaubt.
Die folgenden Zehner-Stellen sind in der Kostengruppe 500 enthalten:
Laut der DIN 276, die im Dezember 2018 zuletzt überarbeitet wurde, beschreibt die KG 500 „Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung von Außenanlagen der Bauwerke sowie von Freiflächen mit den dazugehörigen baulichen Anlagen, Baukonstruktionen oder technischen Anlagen“. Infrastrukturanlagen werden hingegen als Bauwerkskosten betrachtet und gehören in die KG 300 und 400.
Gemäß der DIN 276:2018-12 werden die Kosten der Kostengruppen auf 3 verschiedenen Ebenen angegeben, was auch für die KG 500 gilt. Zur Erstellung des Kostenrahmens ist die Hunderter-Stelle ausreichend, während für die folgende Kostenschätzung bereits Zehner-Stellen genutzt werden.
Die nächsten drei Phasen der Kostenermittlung, nämlich die Kostenberechnung, der Kostenvoranschlag und -anschlag sowie die Kostenfeststellung nutzen die detaillierte Einer-Stelle der Kostengruppen.
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Die Kostengruppe 500 der DIN 276 umfasst detaillierte Angaben zu allen „Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung von Außenanlagen der Bauwerke sowie von Freiflächen mit den dazugehörigen baulichen Anlagen, Baukonstruktionen oder technischen Anlagen“. Sie hilft bei der Kostenberechnung für diese Elemente.
Die KG 500 besteht aus neun Untergruppen oder Zehner-Stellen, die sich zum Beispiel mit Erdbau, Gründung und Unterbau beschäftigen. Auch die Anlage von Vegetations- und Grünflächen, Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen sowie freistehende Baukonstruktionen gehören zur KG 500.
Mit der KG 550 sind technische Anlagen in Außenanlagen gemeint, die der Ver- und Entsorgung des Bauwerks dienen. Dazu gehören beispielsweise Abwasseranlagen, deren Kosten sich mit der Kostengruppe 500 der DIN 276 detailliert berechnen lassen.
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