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Die DIN 276 nach HOAI

Bei der Berechnung von Baukosten spielen sowohl die DIN 276 als auch die HOAI eine große Rolle. Die HOAI meint die Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure. Sie enthält in ihrer Version aus dem Jahr 2013 eine klare Definition von 9 Leistungsphasen im Bau. Diese werden mithilfe der DIN 276 abgerechnet.

 

Hier lesen Sie, welche Leistungsphasen die HOAI vorgibt, wie die HOAI-Kostenberechnung mit DIN 276 funktioniert, welche Phasen der Kostenberechnung wichtig sind und was zu tun ist, falls Fehler bei der Kostenermittlung auftreten.

Inhaltsverzeichnis
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    Welche Leistungsphasen gibt die HOAI vor?

    Die Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure (HOAI in der Abkürzung) regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Sie legt fest, welches Honorar ein Bauexperte für seine Arbeit verlangen darf. Die Vorschriften gelten in den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Bauwesen.

    Die folgenden Leistungsphasen sind dabei als offizielle HOAI-Phasen wichtig:

     

    •       Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

    •       Leistungsphase 2: Vorplanung

    •       Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

    •       Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

    •       Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

    •       Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

    •       Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

    •       Leistungsphase 8: Objektüberwachung

    •       Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

    Wie funktioniert die HOAI Kostenberechnung?

    Während der laufenden Leistungsphasen kümmern sich Architekten und Ingenieure auch um die Kostenberechnung. Diese wird mit Fortschritt der Planung und des Baus immer detaillierter. Für die Kostenermittlung kommt die DIN 276:2018-12 zum Einsatz, die entsprechende Vorgaben zu Baukosten macht.

     

    Unter anderem finden sich in der Norm Vorgaben zu den 8 Kostengruppen und den 3 Ebenen der Kosten, die anfangs in Hunderter-Stellen, dann in Zehner-Stellen und zuletzt in detaillierten Einer-Stellen angegeben werden.

     

    Neben der Kostenermittlung gehören auch Baukostenkontrolle und Baukostensteuerung zu den Aufgaben der Baukostenplanung. Bei der Kontrolle werden Abweichungen festgestellt, während die Baukostensteuerung bei Abweichungen korrigierende Maßnahmen einleitet. Es handelt sich um einen dynamischen, interaktiven Prozess, der großen Einfluss auf die Baukosten hat.

    Welche Phasen hat die HOAI Kostenberechnung?

    Beim Projektstart im Bauwesen beginnt der zuständige Architekt oder Ingenieur laut HOAI und DIN 276 mit einem Kostenrahmen. Dieser richtet sich nach der Kostenvorgabe und enthält eine grobe erste Feststellung der Kosten in den verschiedenen Kostengruppen.

    Danach folgen diese Phasen zur Kostenberechnung gemäß HOAI:

    • Kostenschätzung:
      Während der Leistungsphase 2, der Vorplanung laut HOAI, entsteht die Kostenschätzung auf Ebene der Zehner-Stellen. Laut DIN 276 dient sie als Entscheidungsgrundlage für die Vorplanung.

    • Kostenberechnung:
      In der Leistungsphase 3 der HOAI, der Entwurfsplanung, entsteht eine Kostenberechnung mit den Einer-Stellen der Kostengruppen. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für die Entwurfsplanung.

    • Kostenvoranschlag:
      In den HOAI Leistungsphasen 5 und 6, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vorgabe, entsteht der Kostenvoranschlag. Er basiert auf den Leistungsverzeichnissen und wird mit den Schätzpreisen verglichen.

    • Kostenanschlag:
      Im Rahmen von Vergabe und Ausführung erstellt der Architekt einen Kostenanschlag, der im Projektverlauf immer weiter fortgeschrieben wird.

    • Kostenfeststellung:
      Die endgültige Kostenberechnung laut HOAI findet in der Leistungsphase 8, der Objektüberwachung, statt. Dabei werden die     tatsächlich entstandenen Kosten aufgestellt.

    Was tun, wenn es Fehler bei der Kostenermittlung mit HOAI gibt?

    Die Kostenfeststellung mit HOAI zeigt manchmal, dass Fehler bei der Ermittlung der Kosten aufgetreten sind. Der Architekt haftet für Fehler wie eine vergessene Mehrwertsteuer, die Nutzung unrealistischer Kennwerte oder grobe Fehler bei den Mengenermittlungen.

     

    Kostenänderungen aufgrund von veränderten, unerwarteten Rahmenbedingungen, Auflagen von Behörden, höherer Gewalt, Streik, unvorhersehbaren Umbauten oder Baugrundrisiken hingegen sind dem Architekten laut aktueller HOAI nicht anzulasten.

     

    Tipp: Mithilfe einer AVA-Software wie SIDOUN Globe® gelingt die HOAI-konforme Kostenberechnung im Einklang mit der aktuellen DIN 276. Freuen Sie sich auf die vollkommene Integration von Excel und einen ungekannten Zeitgewinn durch Automatisierung. Erfahren Sie hier mehr zur HOAI bei SIDOUN Globe®!

    Lernen Sie SIDOUN Globe® näher kennen!

    FAQ

    Fragen und Antworten rund um unsere AVA-Software

    Wie berechnet man Honorar nach HOAI?

    Die HOAI Kostenberechnung hilft dabei, das Architektenhonorar zu errechnen. Dieses ist von der Bausumme abhängig. Die HOAI-Tabellen schlagen bestimmte Honorarzonen vor, die bei der Ermittlung des Honorars für Architekten und Ingenieure helfen.

    Wann gilt die HOAI?

    Die HOAI gilt dann, wenn sich Bauherr und Architekt auf die Nutzung dieser Honorarordnung verständigt haben. Zudem gilt die HOAI immer, wenn die Kosten gemäß DIN 276 in Leistungsphasen abgerechnet werden. Dies sollte schriftlich festgehalten werden.

    Ist die HOAI bindend?

    Seit 2021 ist die HOAI kein zwingend einzuhaltendes Preisrecht mehr. Jedoch kommt sie im Bau dennoch fast immer zum Einsatz. Wenn die Kosten gemäß HOAI errechnet werden, sollte dies schriftlich im Bauvertrag festgehalten werden. 

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