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REB ist die Abkürzung für „Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung“. Es handelt sich dabei um eine Sammlung an Formeln, die die Mengenberechnung typischer geometrischer Berechnungsaufgaben im Bau erleichtert. Zudem gibt es REB-Prüfprogramme, die vom Staat veröffentlicht werden.
Früher kam die Sammlung REB vor allem im Bundesfernstraßenbau zum Einsatz, aber heute ist der Begriff auch im Landes- und Kommunalstraßenbau sowie in anderen Bauvorhaben zu finden.
Hier lesen Sie mehr über die Sammlung REB, die REB-Datenarten und die korrekte Nutzung von REB.
Die Sammlung REB enthält allgemeine Bedingungen zur Anwendung der REB-Verfahren, eine Beschreibung der Rechenvorgänge, die Formelsammlung REB-VB 23.003 zur allgemeinen Mengenberechnung sowie einen Formalkatalog zur Mengenberechnung im Straßenbau.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist für die Sammlung zu den Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung zuständig. Es überarbeitet die Regelungen bei Bedarf und gibt Prüfprogramme dafür frei. Seit März 2018 gilt das REB-Prüfprogramm Version 5.0.
Damit Rechenregelungen für das Aufmaß im Bau maßgebend sind, müssen sie zwischen den entsprechenden Vertragspartnern schriftlich vereinbart werden. Im Straßenbau kommt dabei meist die Sammlung REB zum Einsatz. Sie hilft unter anderem dabei, Prismen zu berechnen. Daher kann sie auch in anderen Kontexten eingesetzt werden.
Die Verfahrensbeschreibungen, die mit 23 beginnen, sind als „REB Formel 23“ bekannt. Auch der Begriff der allgemeinen Bauabrechnung wird für diese Formeln genutzt.
Die Austauschdatei für REB-Daten heißt DA11. Sie hat die Dateiendung „D11“ und kann von den gängigen Abrechnungs- und Kalkulationsprogrammen gelesen werden. Als Schnittstelle hilft REB DA11 bei der elektronischen Bauabrechnung per AVA-Software.
Die Sammlung REB wird vor allem von Architekten und Ingenieuren genutzt, um Mengen im Straßenbau zu berechnen. Die genaue Anwendung der Sammlung REB wird im „Handbuch für die Vergabe und Ausführungen von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau“ geregelt.
Übrigens / Infobox
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