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Für die Berechnung von Baukosten ist es wichtig, bereits zu Beginn des Bauprozesses genaue Kostenangaben zu allen Kostengruppen machen. Diese Kostengruppen (KG) sind in der DIN 276, die 2018 erneuert wurde, genau festgelegt. Die neue KG 800 ist mit der Finanzierung im Bauwesen befasst und gibt an, welche Kosten hier entstehen können.
In diesem Beitrag lesen Sie, was in der Kostengruppe 800 vorgeschrieben ist, welche Neuerungen in der DIN 276 in Bezug auf die KG 800 wichtig sind und wie Sie die Kostengruppe in der Kostenplanung anwenden.
Die KG 800 ist in der DIN 276 genau geregelt. Es handelt sich um alle Kostenpunkte, die beim Bau im Rahmen der Finanzierung anfallen können. Diese stehen in der Kostengruppe 800, was eine einheitliche, standardisierte Planung dient.
Neben der fachgerechten Planung helfen die Kostengruppen auch bei der strukturierten Kostenermittlung. So ermitteln Sie schon früh die Wirtschaftlichkeit eines Bauprojektes. In der DIN 276 sind 9 verschiedene Kostengruppen aufgelistet, die in Kombination mit den Stufen der Kostenermittlung die finanzielle Planung eines Projektes ermöglichen.
Die Kostengruppen aus der DIN 276 nehmen zudem Bezug auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), denn Bauleistungen dürfen keine willkürlichen Preise haben. Das gilt auch für die Preise aus der KG 800, die die Finanzierungskosten beim Bau auflistet.
Die KG 800 listet alle Kosten auf, die im direkten Zusammenhang mit der Finanzierung eines Bauprojektes anfallen. Damit sind alle Finanzierungskosten gemeint, die bis zur endgültigen Nutzung der Immobilie fällig werden.
Dies sind die Unterbereiche der Kostengruppe Finanzierung:
Die KG 800 enthält also eine Übersicht aller Kosten, die im Rahmen der Finanzierung eines Bauprojektes auftreten können.
Die frühere Version der DIN 276, die DIN 276-1 2008-12, enthielt keine Kostengruppe für die Finanzierungsnebenkosten. Seit Dezember 2018 gibt es mit der DIN 276:2018-12 die aktuelle Fassung der Norm. Darin wurden einige Kostengruppen geändert, zusammengefasst und übersichtlicher dargestellt.
Eine wichtige Änderung in der Kostengliederung laut DIN 276: 2018-12 ist die Kostengruppe „800 Finanzierung“. Diese gab es in der DIN 276 bisher nicht in der Form. Früher gab es jedoch die Kostengruppe 700 mit der Untergruppe KG 760, „Finanzierungskosten“, die der heutigen Kostengruppe 800 entspricht.
Die Kostenplanung laut DIN 276 erfolgt in mehreren Schritten. Zu Beginn erstellen Sie einen Kostenrahmen, der die Kostengruppen der DIN 276 nach Hunderterstellen einschätzt. Dann folgt eine Kostenschätzung auf Zehnerstellen. Ab der Kostenberechnung kommt die dritte Ebene mit Einer-Stellen zum Einsatz.
In all diesen Schritten der Kostenplanung berücksichtigen Sie alle Kostengruppen, wobei nicht jeder Untergruppe relevant ist. Die DIN 276 KG 800 sollte mehrere ausgefüllte Untergruppen enthalten.
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Die Kostengruppe 800 ist als „Finanzierung“ bekannt und gibt die Nebenkosten der Baufinanzierung an. Sie entspricht der früheren KG 760 aus der DIN 276-08. In der zweiten Gliederungsebene enthält sie fünf verschiedene Kostengruppen.
Die KG 820 ist eine Untergruppe der Kostengruppe 800. Sie beschreibt die Fremdkapitalzinsen, die bei der Baufinanzierung anfallen.
Die KG 890 ist eine Untergruppe der KG 800 gemäß DIN 276. Sie beinhaltet die sonstigen Finanzierungskosten, die für die Baufinanzierung relevant sind.
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