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Die Kostengruppe 600 oder KG 600 ist eine der Kostengruppen aus der DIN 276. Die Kostengruppen dienen dazu, die Kosten für ein Bauwerk schon früh recht gründlich einzuschätzen und später standardisiert zu berechnen. Die KG 600 enthält alle Kosten für die Ausstattung und Kunstwerke am Bauprojekt. Damit sind Kosten für bewegliche oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigende Gegenstände gemeint.
Hier lesen Sie mehr über die Kostengruppe 600 sowie die Änderungen im Rahmen der DIN 276:2018-12. Zudem lesen Sie, wie die Kostenplanung mit den Kostengruppen funktioniert und wie die KG 600 dabei hilft.
Die KG 600 bezeichnet „Ausstattung und Kunstwerke“, die als Teil der Baukosten gelten. Es handelt sich um die Kosten für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigende Gegenstände. Diese müssen zur Nutzung oder künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und seiner Außenanlagen erforderlich sein, um angerechnet werden zu können.
Die Kostengruppen der DIN 276 müssen allerdings nicht immer alle ausgefüllt werden. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass aus der KG 600 keine oder nur ein oder zwei Untergruppen genutzt werden. Ein Architekt hilft dabei, einzuschätzen, bei welchen Maßnahmen es sich um KG 600 handelt und bei welchen nicht.
Die Kostengruppe 600 oder KG 600 enthält anrechenbare Kosten, die für die Ausstattung und Verzierung des Bauwerks relevant sind. Durch die Nutzung der 3 Ebenen der KG (Hunderter-Stelle, Zehner-Stelle und Einer-Stelle) gelingt es, diese Aspekte schon recht früh finanziell einzuschätzen.
Dies sind die Untergruppen der KG 600:
Dabei ist die Untergruppe 640 in drei weitere Gruppen, die Einer-Stellen, aufzuteilen. So bezeichnet die KG 641 Kunstobjekte, während KG 642 die künstlerische Gestaltung des Bauwerks und KG 643 die künstlerische Gestaltung von Außenanlagen und Freiflächen umfasst.
Im Dezember 2018 wurde die DIN 276, die früher aus zwei Teilen bestand, überarbeitet und in der DIN 276:2018-12 zusammengefasst. Der Anwendungsbereich der Norm wurde neu ausformuliert. Dazu gehört auch die Unterteilung der Kostengruppen in jeweils 3 Ebenen.
Bei der KG 600 haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.
Für die Kostenplanung nach DIN 276 ist es wichtig, die standardisierten Kostengruppen zu nutzen. Je nach Planungs- und Baufortschritt werden die genutzten Schätzzahlen dabei immer genauer. Für den anfänglich zu erstellenden Kostenrahmen kommen die Hunderter-Stellen zum Einsatz, während die Kostenschätzung bereits Zehner-Stellen nutzt.
Es folgen Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung. Diese drei Schritte nutzen jeweils die Einer-Stellen der Kostengruppen. Dies ist bei KG 600 für die Untergruppe 640 relevant.
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Kostengruppe 600 umfasst laut der DIN 276:2018-12 alle „beweglichen oder ohne Baumaßnahmen zu befestigenden Sachen, die zur Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks sowie der Außenanlagen und Freiflächen dienen“.
Die Kostengruppe 610 hat keine weiteren Untergruppen. Mit dieser Zehner-Stelle wird die allgemeine Ausstattung bezeichnet. Dazu gehören Möbel und Geräte, Textilien wie Vorhänge und Teppiche sowie Hauswirtschafts-, Garten- und Reinigungsgeräte.
Die Untergruppe 690 meint alle anrechenbaren Kosten der Kostengruppe 600, die zur sonstigen Ausstattung gehören. Dies können zum Beispiel Schilder und Wegweiser, aber auch Informations- und Werbetafeln sein, die zum Bauprojekt gehören.
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