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In der DIN 276 sind Angaben rund um die Kostenermittlung von Bauwerken gesammelt. Dazu gehört eine detaillierte Auflistung von acht Kostengruppen mit jeweils 3 Unterebenen, die eine standardisierte Kostenermittlung ermöglichen sollen. Die Kostengruppe oder KG 400 beschreibt alle technischen Anlagen des Bauwerks.
Hier lesen Sie Erläuterungen zur KG 400 und zu ihren Untergruppen. Zudem geht es darum, was sich an der KG 400 mit der Erneuerung der DIN 276 im Jahr 2018 geändert hat und wie Sie die Kostenermittlung mit KG 400 korrekt durchführen.
Gemäß der DIN 276 umfasst die KG 400 alle Kosten der im Bauwerk eingebauten oder daran angeschlossenen und fest verbundenen technischen Anlagen und Anlagenteile. Auch die dazugehörigen Gestelle, Befestigungen, Armaturen, Dämmungen, Schall- und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen, Verkleidungen, Anstriche und Kennzeichen sind Teil der KG 400.
Für die Kostenplanung ist meist der Architekt zuständig. Dieser nutzt die verschiedenen Kostengruppen, um bereits früh einen Kostenrahmen zu erstellen. Mit fortschreitendem Bau werden die Berechnungen der Kgr. 400 und der anderen Kostengruppen immer detaillierter.
Die Kostengruppe 400 enthält anrechenbare Kosten rund um die technischen Anlagen eines Bauwerks. Für die Baukonstruktionen ist hingegen die Kostengruppe 300 zu nutzen.
Dies sind die Untergruppen der Kostengruppe 400 („Bauwerk – Technische Anlagen“):
Im Jahr 2018 wurde die DIN 276, die früher aus zwei Teilen bestand, erneuert und zu einer Norm zusammengefasst. In der Kostengruppe 400 gab es dabei bis auf einige neue Untergruppen auf der Einer-Stelle keine wesentlichen Änderungen.
Mit der DIN 276:2018-12 ist es nötig, die Kostenermittlung auf 3 verschiedenen Ebenen durchzuführen. Zudem gibt es mit der Kostengruppe 800 eine neue KG, die sich mit den Finanzierungsnebenkosten beschäftigt.
Die Kostenplanung mit KG 400 folgt, wie auch die Berechnung aller anderen Kostengruppen, den 3 Ebenen laut DIN 276. Für den ersten Kostenrahmen kommen die Hunderter-Stellen zum Einsatz, um einen groben Eindruck zu vermitteln. Die Kostenschätzung nutzt die Zehner-Stellen der Kostengruppen.
Für die Kostenberechnung, den Kostenanschlag und die endgültige Kostenfeststellung sind die Einer-Stellen der KG 400 und der anderen Kostengruppen relevant. So soll sichergestellt werden, dass die Berechnung schon frühestmöglichst detailliert ausfällt.
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Die Kostengruppe 400 oder KG 400 bezeichnet die technischen Anlagen eines Bauwerks. Es handelt sich um eine der Kostengruppen, die gemäß DIN 276 die Kostenermittlung für Bauprojekte ermöglichen. Alle eingebauten oder angeschlossenen technischen Anlagen eines Bauwerks gehören zur KG 400.
Elektro gehört zur Kostengruppe 400 und genauer gesagt zur Zehner-Stelle 440. Diese Gruppe ist für die elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsanlagen in und an Bauwerken zuständig. Auch Brandschutzdurchführungen gehören zur KG 440.
Die Kostengruppe 440 beinhaltet alle elektrischen Hoch-, Mittel- und Niederspannungsanlagen in und am Bauwerk. Sofern diese nicht in anderen Kostengruppen erfasst werden, gehören auch die Brandschutzmaßnahmen zur KG 440.
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