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KG 200: Kosten für Herrichten und Erschließen des Baugrundstücks

Die Kostengruppen aus der DIN 276 helfen dabei, schon zu Beginn des Bauprozesses recht genaue Kalkulationen zu den Baukosten anzustellen. Die Kostengruppen oder KG sind in der DIN 276:2018-12 festgelegt. Die KG 200 bezieht sich auf alle Aufgaben rund um das Herrichten und Erschließen des Baugrundstücks.

 

Hier lesen Sie, was in der Kostengruppe 200 vorgeschrieben ist, welche Neuerungen es im Rahmen der DIN 276-Überarbeitung 2018 für die KG 200 gab und wie Sie mithilfe der Kostengruppen Ihre Planung für den Bau angehen.

Inhaltsverzeichnis
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    Was steht in der KG 200?

    Die Kostengruppe 200 enthält alle Kosten, die nötig sind, um das Grundstück auf die Bebauung vorzubereiten. Dazu gehören zum Beispiel die Herrichtungskosten wie Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen, Kosten für die Altlastenbeseitigung und für das Herrichten der Geländeoberfläche. Auch Ausgaben für die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung sowie die Ausgleichsabgaben, etwa für das Ablösen von Verpflichtungen, sind in der KG 200 enthalten.

     

    Wie alle anderen Kostengruppen wird auch die Kgr. 200 in 3 Ebenen unterteilt. Dabei ist die Hunderter-Stelle die 200, die Zehner-Stelle zum Beispiel die 210 und die Einer-Stelle zum Beispiel die 211. Je weiter das Bauvorhaben fortschreitet und je konkreter die Pläne werden, desto detaillierter werden die Angaben zu den anrechenbaren Kosten der KG 200.

    Was enthält die Kostengruppe 200?

    Die KG 200 trägt laut DIN 276 den Titel „Herrichten und Erschließen“. Entsprechend sind hier alle Kostenpunkte enthalten, die dabei helfen, das Grundstück auf den geplanten Bau vorzubereiten.

    Dies sind die Unterpunkte (Zehner-Stellen) der KG 200:

     

    •       KG 210: Herrichten und Erschließen
    •       KG 220: Öffentliche Erschließung
    •       KG 230: Nichtöffentliche Erschließung
    •       KG 240: Ausgleichsabgaben
    •       KG 250: Übergangsmaßnahmen

     

    Alle anderen Kosten rund um den Kauf des Grundstücks sind in Kostengruppe 100 zu finden.

    Hat sich die KG 200 mit der DIN 276:2018-12 geändert?

    m Jahr 2018 wurde die DIN 276 überarbeitet. Dabei wurden die früheren zwei Teile der DIN zu einer Norm zusammengefasst. Zudem wurde die Einteilung der Kosten auf 3 Ebenen eingeführt, was eine immer tiefergehende Berechnung der Baukosten ermöglicht.

     

    Die KG 200 hat sich inhaltlich nicht geändert. Jedoch ist ihr Name, „Herrichten und Erschließen“, seit der DIN 276:2018-12 neu. Größere Änderungen gab es bei der Kostengruppe 800, die neu eingesetzt wurde.

    Wie funktioniert die Kostenplanung mit KG 200?

    Die Kostenplanung mit KG 200 und den anderen Kostengruppen folgt den Vorgaben der HOAI sowie den Angaben zur Kostenermittlung nach DIN 276. Während der ersten Planung wird ein Kostenrahmen erstellt, der die Hunderter-Steller der Kostengruppen nutzt.

    Für die Kostenschätzung gemäß Leistungsphase kommen die Zehner-Steller der Kostengruppe 200 zum Einsatz, während die detaillierte Kostenberechnung bereits Einer-Steller nutzt. Auch der Kostenvoranschlag, der Kostenanschlag sowie die Kostenfeststellung gliedern die Kosten nach der dritten Ebene auf.

    Tipp: Um Ihre Kostenermittlung gemäß DIN 276 durchzuführen, ist eine AVA-Software wie SIDOUN Globe® hilfreich. Die innovative Software enthält alle Vorgaben aus der DIN 276:2018-12 und hilft Ihnen dabei, mittels Excel-Integration die gewünschten Berechnungen anzustellen. Freuen Sie sich auf ungekannten Zeitgewinn und höchste Flexibilität dank personalisierbarer Features. Hier erfahren Sie mehr über SIDOUN Globe®!

    Lernen Sie SIDOUN Globe® näher kennen!

    FAQ

    Fragen und Antworten rund um unsere AVA-Software

    Was bedeutet KG 200?

    KG 200 steht für die Kostengruppe 200. Diese Kostengruppe enthält laut DIN 276 alle Baukosten, die sich auf das Herrichten und Erschließen eines Grundstücks beziehen. Es handelt sich dabei um Vorgänge, die vor Baubeginn nötig sind.

    Was ist Kostengruppe 200?

    Die Kostengruppe 200 enthält vorbereitende Maßnahmen, die sich in 3 Ebenen darstellen lassen. Alle vorbereitenden Maßnahmen, um Baumaßnahmen auf dem Grundstück durchführen zu können, gehören laut DIN 276 zur KG 200.

    Was ist KG 210?

    Die KG 210 bezeichnet Maßnahmen zum Herrichten und Erschließen. Dazu gehören beispielsweise Abbruchmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen sowie das Herrichten der Geländeoberfläche. Auch die Altlastenbeseitigung auf dem Grundstück gehört laut DIN 276 zur KG 210.

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