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KG 100: Alle Kosten rund um das Baugrundstück

Um die Baukosten korrekt zu berechnen, machen Sie bereits zu Beginn des Bauprozesses möglichst genaue Angaben zu allen Kostengruppen. Diese Kostengruppen, auch als KG bekannt, sind in der DIN 276:2018-12 genau festgelegt. Die Kostengruppe 100 befasst sich mit allen Kosten rund um das Baugrundstück.

 

Lesen Sie hier, welche Bestandteile die Kostengruppe 100 hat, welche Neuerungen in der DIN 276 in Bezug auf die KG 100 wichtig sind und wie Sie die Kostengruppe in der Kostenplanung anwenden.

Inhaltsverzeichnis
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    Was ist in der Kostengruppe 100 enthalten?

    Die Kostengruppe 100 ist die erste der 9 Kostengruppen aus der DIN 276:2018-12. Es handelt sich hier um die Grundstückskosten, die ein wesentlicher (und früher) Bestandteil der Investitionskosten für ein Bauprojekt sind. Wie alle Kostengruppen teils sich auch die KG 100 in Hunderter-, Zehner- und Einer-Stellen auf, besitzt also drei Ebenen.

     

    Laut der DIN 276 umfasst die KG 100 die „Kosten der für das Bauprojekt vorgesehenen Flächen eines oder mehrerer im Grundbuch und im Liegenschaftskataster ausgewiesenen Grundstücke. Dazu gehören die mit dem Erwerb und dem Eigentum des Grundstücks verbundenen Nebenkosten sowie die Kosten für das Aufheben von Rechten und Belastungen.“

     

    Als Auftraggeber oder Bauherr sollten Sie sich gut mit den Kostengruppen auseinandersetzen, denn sie helfen bei der strukturierten Kostenermittlung. Mithilfe der KG laut DIN 276 ermitteln Sie schon früh die Wirtschaftlichkeit eines Bauprojekts. Folgen Sie den Stufen der Kostenermittlung, um die Finanzplanung korrekt durchzuführen.

    Welche Kosten gehören zur Kostengruppe 100: Grundstück?

    Die Kosten aus der Kostengruppe 100, „Grundstück“, sind in drei Untergruppen aufgegliedert:
    • KG 110 Grundstückswert: Der Bodenrichtwert wird meist vom Katasteramterstellt. Überprüfen Sie, ob es sich um den Wert des unbebauten oder des bebauten Grundstücks handelt. Zudem ist es wichtig, das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten, da sich Naturschutzkosten ergeben können.
    • KG 120 Grundstücksnebenkosten: Zu dieser Kostengruppe gehören alle Kosten im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb, wie etwa die Vermessungskosten (KG 121), die Kosten für Lagepläne und Grundbuchauszüge und die Umschreibungskosten beim Grundbuchamt (KG 122), die Beurkundung durch den Notar (KG 123), die Maklerprovisionen (KG 124), die Grunderwerbssteuer (KG 125), Kosten für Wertgutachten und Altlasten-Beseitigung (KG 126), die Bodenverkehrsgenehmigungskosten (KG 127) und die Kosten für Bodenuntersuchungen (KG 129).
    • KG 130 Freimachen: Manchmal sind Grundstücke noch durch Pachtverträge, Baulasten und Beschränkungen belastet. Kosten für Entschädigungen oder Ablösungen gehören zu dieser Kostengruppe.

    Übrigens / Infobox

    Die Ausgaben für das Herrichten des Grundstücks, also etwa Abbruchmaßnahmen oder Herrichten der Geländeoberflächen, gehören zur Kostengruppe 200.

    Hat die DIN 276:2018-12 zu Änderungen in der KG 100 geführt?

    Seit Dezember 2018 gilt die aktuelle Fassung der DIN 276, die sogenannte DIN 276:2018-12. Sie hat wichtige Änderungen an der früheren Version aus dem Jahr 2008 durchgeführt. In der Kostengruppe 100 hat sich nichts geändert.

    Jedoch ist die Kostenschätzung nun bereits in der zweiten Ebene nach Zehner-Stellen vorgeschrieben. Die Kostenberechnung erfolgt laut DIN 276:2018-12 nach Einer-Stellen, statt wie zuvor nach Zehner-Stellen.

    Beschäftigen Sie sich mit den Änderungen der DIN 276, um sicherzugehen, dass Sie alle Kostengruppen korrekt anwenden. Das geht am besten, indem Sie eine AVA-Software nutzen, die die aktuelle Version der DIN 276 enthält.

    Tipp: Nutzen Sie SIDOUN Globe® für die Kostenplanung gemäß DIN 276. Die Software enthält die neueste Version der Norm und automatisiert Ihre Angaben zur Kostengruppe 100 gemäß DIN 276. Auf diese Weise gewinnen Sie viel Zeit und können dank Excel-Integration weiterhin in Ihrem bevorzugten Format arbeiten. Lernen Sie SIDOUN Globe® kennen!

    Lernen Sie SIDOUN Globe® näher kennen!

    FAQ

    Fragen und Antworten rund um unsere AVA-Software

    Was ist die Kostengruppe 100?

    Die DIN 276 Kostengruppe 100 enthält Kostengruppen rund um die Grundstückskosten beim Bau. Dies sind meist die Kosten, die für den Bauherren zuerst anfallen. Neben dem Grundstückspreis sind dies die Grundstücksnebenkosten und eventuelle Kosten für das Freimachen des Grundstücks.

    Was ist die KG 110?

    Die KG 110 bezeichnet den Grundstückswert. Dieser ist vom Grundstückspreis zu unterscheiden, gibt aber eine wichtige erste Orientierung. Um den Grundstückswert herauszufinden, hilft der Bodenwert vom Katasteramt. Zudem können Sie eine Wertschätzung vornehmen lassen.

    Was ist die KG 120?

    Die KG 120 meint alle Grundstücksnebenkosten. Dies sind Kosten, die beim Kauf anfallen, wie etwa Gebühren für den Notar, die Maklerprovision und Kosten für die Beseitigung von Altlasten. Sie sind nicht mit den Kosten zur Bauvorbereitung zu verwechseln.

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