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Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine wichtige Leistung des Bauplaners, die zur Leistungsphase 3 der HOAI gehört. Als Teil der Kostenermittlung ist die Kostenberechnung damit befasst, schon vor Baubeginn eine möglichst genaue Aufstellung der zu erwartenden Kosten zu erstellen. Der Toleranzrahmen für die Kostenberechnung liegt bei bis zu 15 Prozent.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine wichtige Grundlage für die weitere Entwurfsplanung im Bauwesen. Sie erfolgt nach der Kostenschätzung, aber vor Baubeginn und damit vor der Kostenfeststellung.
Die folgenden Informationen sind laut TZ. 4.3.4 in der DIN 276 für die Kostenberechnung zu nutzen:
Auf Basis dieser Informationen sowie mithilfe der Vorgaben der DIN 276 erstellen Sie dann eine detaillierte Kostenberechnung. Diese ist ein wichtiger Teil der Entwurfsplanung und hilft dabei zu entscheiden, ob sich der Bau lohnt.
Die DIN 276 gibt vor, dass die Gliederung der Baukosten in drei Ebenen erfolgt. Dabei ist die erste Ebene grob strukturiert und nutzt Hunderter-Stellen (auch als 1-Steller bekannt). Auf der zweiten und dritten Ebene werden die Angaben detaillierter. Die dritte Ebene macht differenzierte Aussagen über die Hauptbestandteile der Konstruktion wie Außenwand- und Dachbekleidungen.
Laut der DIN 276 muss für die Kostenberechnung die dritte Ebene genutzt werden. Dazu gehören inhaltliche Erläuterungen und möglichst detaillierte Berechnungen. Dies bedeutet zum Beispiel für die Kostengruppe 400, dass Angaben zu den folgenden Details in der DIN 276 Kostenberechnung nötig sind:
KG 400 – Bauwerk – Technische Anlagen
410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
411 – Abwasseranlagen
412 – Wasseranlagen
413 – Gasanlagen
419 – Sonstiges zu 410
Die Art und Weise der Kostenermittlung steht dem Bauplaner frei. Meist orientiert er sich an Grob-Leistungsverzeichnissen und Elementen wie Raumbüchern. Zudem gibt es in den Anlagen 3 und 4 der DIN 276 Listen mit Mengen und Bezugseinheiten für die Bestimmung von Kostenkennwerten.
Idealerweise ist die Baukostenberechnung nach DIN 276 bereits sehr detailliert. Jedoch ist dies abhängig vom Stand der Planung, von der Ausführung und von den verfügbaren Informationen. Mithilfe einer professionellen Software wie SIDOUN Globe® ist es möglich, schon früh detaillierte Kostenberechnungen erstellen.
Die Kostenschätzung stellt eine überschlägige Ermittlung der Baukosten dar. Sie ist Teil der Leistungsphase 2 gemäß HOAI. Der Toleranzrahmen für die Schätzung liegt bei 20 und manchmal sogar 25 Prozent im Vergleich zur Kostenfeststellung.
Im Vergleich dazu ist die Kostenberechnung bereits viel genauer. Sie stellt eine angenäherte Kostenermittlung dar und basiert auf neuen Informationen, da sie in Leistungsphase 3 stattfindet. Der Toleranzrahmen liegt bei maximal 15 Prozent Abweichung. Als Nächstes folgt der Kostenanschlag, der aus einer möglichst genauen Kostenermittlung besteht. Die abschließende Kostenfeststellung zeigt, wie die tatsächlichen Baukosten ausfallen.
In der Praxis stellt die Kostenberechnung eine Fortschreibung der Kostenschätzung nach DIN 276 dar. Für die Kostenschätzung kommt die zweite Ebene mit Zehner-Stellen zum Einsatz, während die Kostenberechnung auf der dritten Ebene arbeitet.
Die Kostenschätzung ist Teil der Vorplanung, während die Kostenberechnung Teil der Entwurfsplanung ist. Daher stellt die DIN 276 Kostenberechnung die Weichen für das weitere Bauvorhaben. Wenn die Berechnung den Bauherren zufriedenstellt, können Genehmigungs- und Ausführungsplanung folgen.
Damit Sie die Baukosten korrekt berechnen, ist es wichtig, schon frühestmöglich viele Informationen zu sammeln. Eine AVA-Software hilft dabei, allen Vorgaben der DIN 276 und der HOAI gerecht zu werden. Die Berechnung der Baukosten nach DIN 276 sollte auf den Vorgaben und Kostengruppen der Norm basieren, aber zugleich darüber hinausgehen.
Unsere SIDOUN Globe® Software bietet Ihnen leistungsstarke Funktionen für eine präzise Kostenberechnung. Vorhandene Rechnungen aus MS Word oder Excel können Sie vollkommen in die Software integrieren. So bleibt Ihr Workflow bestehen und Sie bestimmen weiterhin über Ihr Vorgehen, haben aber alle wichtigen Dateien und Rechnungen am gleichen Ort zur Verfügung.
Übrigens / Infobox
Laut der HOAI ist die Kostenberechnung eine Grundleistung des Bauplaners. Sie ist Teil der Leistungsphase 3 und muss auf Grundlage der 2018 neu bearbeiteten Version der DIN 276 vorgenommen werden.
Die Kostenberechnung zählt zu den letzten Leistungen der Leistungsphase 3. Sie ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entwurfs- und Ausführungsplanung im Bau. Die Kostenschätzung hingegen erfolgt vor der Berechnung in Leistungsphase 2.
Laut DIN 276 erfolgt die Kostenberechnung am Ende der Entwurfsplanung. Dieser Zeitpunkt ist erreicht, wenn alle entwurfsrelevanten Angaben zur Verfügung stehen. Eine AVA-Software wie SIDOUN Globe® hilft dabei, die Kostenberechnung zum richtigen Zeitpunkt durchzuführen.
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