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Der Kostenanschlag nach DIN 276 ist ein wichtiger Schritt in der Kostenermittlung im Bauwesen. Es handelt sich um eine Aufstellung der zu erwartenden Gesamtkosten, die bereits recht feingliedrig aufgeschlüsselt ist. Dieser Kostenanschlag ist für den Bauherren gedacht. Er wird meist mehrere Male angefertigt und dabei jedes Mal an den Planungs- und Baufortschritt angepasst.
Üblicherweise erfolgt ein Kostenvoranschlag, der nicht verbindlich ist und Raum für Fehler enthält, bevor der Kostenanschlag erstellt wird. Auch der Kostenanschlag ist nicht zwingend verbindlich, sollte aber bereits sehr nah an den tatsächlich anfallenden Kosten sein.
Der Kostenanschlag gehört zu den Grundleistungen von Bauplanern und Architekten. Er ist Teil der Leistungsphase 7 nach HOAI und richtet sich inhaltlich nach den Vorgaben der DIN 276 zu Kosten im Bauwesen. Dabei ist die Version 2018-12 der DIN 276 relevant, die im Dezember 2018 überarbeitet wurde und einige Neuerungen enthält.
Die Grundlage für den Kostenanschlag ist die Vergabe von Bauleistungen und ihre Umsetzung. Dieses Dokument wird von Bewerbern eingereicht und auf Basis der Kostenanschläge entscheidet der Bauherr über die Vergabe der Bauleistungen. Somit handelt es sich um das „V“ im AVA-Prozess (Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung).
Übrigens / Infobox
Der Kostenanschlag ist eine wichtige Kostenermittlung im Bauprozess. Er wird während des Projektablaufs meist mehrere Male neu erstellt oder mit Ergänzungen versehen. Dafür ist jeweils der aktuelle Kostenstand relevant.
In der Praxis sprechen Experten davon, dass mit dem Kostenanschlag die „Weichen der Beeinflussbarkeit gestellt sind“. Das Dokument enthält also nur Posten, die auf jeden Fall für den Bau relevant sind und nicht mehr wesentlich geändert werden.
Nur Mehrmengen, Mindermengen oder Nachträge können den Kostenanschlag noch verändern. Um dies zu vermeiden, wird häufig zunächst ein Kostenvoranschlag durchgeführt. Dieser gehört zu den späteren Leistungsphasen – ihm gehen Kostenrahmen, Kostenschätzung und Kostenberechnung voraus.
Laut DIN 276 ist mit dem Kostenvoranschlag ein vorgezogener Kostenanschlag gemeint. Dieser enthält bereits vollständige Leistungsverzeichnisse, nutzt aber Schätzpreise statt Vergabepreise, um die Kostenermittlung aufzustellen. Nach dem Kostenanschlag, der vom Bauherren genehmigt werden muss, folgt nur noch die Kostenfestsetzung nach erfolgten Baumaßnahmen als letzter Schritt der Kostenermittlung nach DIN 276.
Der Kostenanschlag ist ein wichtiger Teil im Vergabeprozess für ein Bauprojekt. Denn er gehört zum Angebot einer Baufirma. Auf Basis des Kostenanschlags im Angebot entscheidet der Bauherr, ob das jeweilige Unternehmen den Zuschlag erhält.
Oft wird der Kostenanschlag auch dem Bauvertrag zugrunde gelegt. Wenn der Anbieter keine Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernimmt, ist noch keine Verbindlichkeit gegeben. Dennoch ist es empfehlenswert, einen möglichst verbindlichen und realitätsgetreuen Anschlag vorzulegen.
Die Form des Kostenanschlags ist dem Anbieter freigestellt. Wichtig sind Bezugsgrößen, die in der DIN 276 dargestellt sind. Die Detaillierung des Kostenanschlags hängt vom Stand der Planung und des Baus ab. Daher wird der Kostenanschlag oft mehrfach erneuert, bis er schließlich endgültig und verbindlich ist.
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Mit dem Kostenanschlag ist es möglich, eine Entscheidungsgrundlage über die Ausführung eines Baus und dessen Vergabe zu treffen. Damit steht dieser Schritt zwischen Ausschreibung und Kostenfeststellung. Der Bauherr erhält durch den Kostenanschlag mehr Sicherheit als etwa beim Kostenvoranschlag.
Der Kostenanschlag nach DIN 276 ist die dritte beziehungsweise die vierte Stufe der Kostenermittlung, je nachdem, ob der Kostenvoranschlag als eigene Stufe gezählt wird oder nicht. Die Kostenermittlung beginnt mit einem Kostenrahmen, auf den eine Kostenschätzung und eine Kostenberechnung folgen. Dann kommt der Kostenvoranschlag, der weniger verbindlich ist als der Kostenanschlag. Zuletzt erfolgt eine abschließende Kostenfeststellung.
Der Kostenanschlag soll Sicherheit über die zu erwartenden Kosten im Bau geben. Daher ist es wichtig, dass er möglichst viele Informationen zu den Kosten enthält und diese bis zur Einer-Stelle aufschlüsselt. Beim verbindlichen Kostenanschlag sind keine Fehler mehr erlaubt.
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