Kosten für die Finanzierung von Bauprojekten nach DIN 276
Die Kostengruppe 800 DIN 276 bildet den Abschluss der acht Hauptkostengruppen und fasst alle finanziellen Aufwendungen zusammen, die direkt mit der Beschaffung und Absicherung der Gelder für ein Bauvorhaben verbunden sind. Bei großen Hochbau- und Infrastrukturprojekten machen Zinsen, Bankgebühren und Avalkosten einen spürbaren Teil des Gesamtbudgets aus. Die Kostengruppe 800 DIN 276 sorgt dafür, dass diese KAPITAL- und Finanzierungskosten transparent in die Gesamtkostenermittlung einfließen.
Als letzte der acht Hauptkostengruppen stellt die Kostengruppe 800 DIN 276 sicher, dass Bauherren und Investoren nicht nur die physischen Baukosten, sondern auch die Kapitalkosten bis zur Fertigstellung des Bauwerks im Blick behalten.
Inhaltsverzeichnis:
Kosten für die Finanzierung von Bauprojekten nach DIN 276
Definition und Umfang der Kostengruppe 800 DIN 276
Die Untergliederung der KG 800 von KG 810 bis KG 890
Wichtige Neuerungen seit der Normenreform DIN 276:2018-12
Stufenweise Kostenplanung und Abgrenzung zu Honorarkosten
Bauzinsen und Kapitalbeschaffungskosten integrieren SIDOUN Lösungen
FAQs zum Thema Kostengruppe 800 DIN 276
Definition und Umfang der Kostengruppe 800 DIN 276
Gemäß den Vorgaben der DIN 276 umfasst die Kostengruppe 800 DIN 276 alle Kosten, die zur Beschaffung der Finanzierungsmittel für das Bauprojekt bis zur betriebsfertigen Ingebrauchnahme oder Übergabe anfallen.
Dazu gehören Gebühren der kreditgebenden Institute, Bereitstellungszinsen, laufende Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit, Kosten für Bürgschaften sowie kalkulatorische Zinsen für eingesetztes Eigenkapital.
Die Untergliederung der KG 800 von KG 810 bis KG 890
Auf der zweiten Gliederungsebene (Zehner-Stellen) teilt sich die Hauptgruppe in folgende fünf Bereiche auf:
- KG 810 – Finanzierungsnebenkosten:
Erfasst Bearbeitungsgebühren von Banken, Wertermittlungsgebühren, Notarkosten für Grundschuldeintragungen sowie Kosten für Finanzierungsgutachten. - KG 820 – Fremdkapitalzinsen:
Beinhaltet Bauzinsen, Zwischenfinanzierungszinsen und Bereitstellungszinsen, die während der Planungs- und Bauphase bis zur Fertigstellung auflaufen. - KG 830 – Eigenkapitalzinsen:
Erfasst kalkulatorische Zinsen für das vom Bauherrn oder Investor eingebrachte Eigenkapital während der Projektlaufzeit. - KG 840 – Bürgschaften:
Beinhaltet Gebühren für Vertragserfüllungsbürgschaften, Anzahlungsbürgschaften oder Gewährleistungsbürgschaften von Kreditinstituten und Kautionsversicherern. - KG 890 – Sonstige Finanzierungskosten:
Umfasst Agio, Disagio, Währungsverlustabsicherungen oder sonstige nicht separat zugeordnete Nebenkosten der Kapitalbeschaffung.
Wichtige Neuerungen seit der Normenreform DIN 276:2018-12
Vor der Zusammenlegung der Norm im Dezember 2018 existierte die Kostengruppe 800 DIN 276 in dieser Form nicht als eigene Hauptgruppe. In der früheren DIN 276-1:2008-12 wurden Finanzierungskosten unter der Untergruppe 760 innerhalb der Baunebenkosten geführt. Mit der Fassung DIN 276:2018-12 wurden die Finanzierungskosten ausgegliedert und als eigenständige 8. Hauptgruppe etabliert, um eine klare mathematische Trennung zwischen fachlichen Planungsleistungen (KG 700) und reinen Kapitalbeschaffungskosten zu schaffen.
Stufenweise Kostenplanung und Abgrenzung zu Honorarkosten
Während Honorare für Architekten und Fachplaner der HOAI unter die KG 700 fallen, unterliegen die Positionen der Kostengruppe 800 DIN 276 den Konditionen des Finanzmarktes. Auch die KG 800 wird entlang der drei Ebenen der DIN 276 fortgeschrieben: Vom ersten Kostenrahmen (Hunderter-Stelle) über die Kostenschätzung (Zehner-Stellen KG 810 bis 890) bis hin zur detaillierten Kostenberechnung und Feststellung auf der Einer-Stelle (3. Ebene).
Bauzinsen und Kapitalbeschaffungskosten integrieren mit SIDOUN Lösungen
SIDOUN Lösungen bieten Projektentwicklern, öffentlichen Bauämtern und Architekten eine lückenlose Softwareumgebung zur Überwachung aller Baukosten inklusive der Kapitalkosten.
Durch die nahtlose Einbindung von Microsoft Excel und Word lassen sich Zinsläufe, Tilgungspläne und Bankgebühren direkt den jeweiligen Untergruppen der KG 800 zuordnen. Das System aggregiert automatisch alle Kostengruppen von 100 bis 800 zu einer validen Gesamtübersicht, sodass Budgetabweichungen und Zinsrisiken frühzeitig erkannt werden.
FAQs zum Thema Kostengruppe 800 DIN 276
Was gehört zur Kostengruppe 800 nach DIN 276?
Sie umfasst alle Kosten der Kapitalbeschaffung und Absicherung eines Bauvorhabens, darunter Finanzierungsnebenkosten, Bauzinsen, Eigenkapitalzinsen und Bürgschaftsgebühren.
Was ist der Unterschied zwischen KG 700 und KG 800?
Die KG 700 erfasst baubezogene Nebenkosten wie Architekten- und Planerhonorare nach HOAI. Die KG 800 beinhaltet ausschließlich monetäre Kapitalkosten und Bankgebühren.
Was fällt unter die Untergruppe KG 820?
Unter KG 820 werden alle Fremdkapitalzinsen erfasst, die während der Vorbereitung und Ausführung des Bauprojekts bis zur Fertigstellung anfallen.



