Kosten für Baunebenkosten nach DIN 276
Die Kostengruppe 700 DIN 276 fasst alle planerischen, beratenden, administrativen und juristischen Aufwendungen zusammen, die im Rahmen eines Bauprojekts anfallen. Während die Kostengruppen 300 bis 600 die physischen Bauleistungen, Anlagen und Ausstattungen abbilden, erfasst die Kostengruppe 700 DIN 276 die gesamten Baunebenkosten. Sie stellt damit eine der entscheidenden Säulen für die Gesamtkalkulation dar.
Da Baunebenkosten bei unzureichender Erfassung schnell das Budget belasten, ist eine vorausschauende Planung in der Kostengruppe 700 DIN 276 für Bauherren, Architekten und Projektsteuerer unverzichtbar.
Inhaltsverzeichnis:
Kosten für Baunebenkosten nach DIN 276
Definition und Umfang der Kostengruppe 700 DIN 276
Übersicht der Untergruppen KG 710 bis KG 790
Wichtige Änderungen durch die DIN 276:2018-12 und Abgrenzung zu KG 800
Stufenweise Kostenplanung über die drei Gliederungsebenen
Nebenkosten und HOAI-Planerhonorare im Blick behalten mit SIDOUN Lösungen
FAQs zum Thema Kostengruppe 700 DIN 276
Definition und Umfang der Kostengruppe 700 DIN 276
Gemäß den Vorgaben der DIN 276 umfasst die Kostengruppe 700 DIN 276 sämtliche Baunebenkosten, die nicht direkt in materielle Bauleistungen oder Lieferungen fließen. Dazu zählen die Honorare für Architekten und Ingenieure, Gutachten, behördliche Gebühren, Wettbewerbe sowie Aufwände für die Projektsteuerung und Bauherrenaufgaben.
In der Praxis machen die Positionen der Kostengruppe 700 DIN 276 einen erheblichen Prozentwert der Gesamtsumme aus. Eine lückenlose Baudokumentation von Beginn an verhindert Kostensteigerungen in diesem Bereich.
Übersicht der Untergruppen KG 710 bis KG 790
Auf der zweiten Gliederungsebene (Zehner-Stellen) teilt sich die Hauptgruppe in folgende Fachbereiche auf:
- KG 710 – Bauherrenaufgaben:
Erfasst Aufwendungen für die Projektleitung, Vertretung des Bauherrn, Rechts- und Steuerberatung, Projektsteuerung sowie Bauherrenversicherungen. - KG 720 – Vorbereitung der Objektplanung:
Umfasst Standortanalysen, Machbarkeitsstudien, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Wertermittlungen und städtebauliche Leistungen. - KG 730 – Architekten- und Ingenieurleistungen:
Beinhaltet die Grundleistungen und besonderen Leistungen der Objekt- und Fachplanung (z. B. nach HOAI) für Gebäude, Freianlagen und Tragwerke. - KG 740 – Fachplanung:
Erfasst Sonderleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bauphysik, Akustik, Brandschutz, Geotechnik und Vermessung. - KG 750 – Künstlerische Leistungen:
Umfasst Honorare für künstlerische Beratungen, Wettbewerbsbetreuungen sowie Honorare im Rahmen von Kunst-am-Bau-Projekten. - KG 760 – Allgemeine Baunebenkosten:
Erfasst behördliche Gebühren, Prüfgebühren, Kanzleikosten, Vervielfältigungen und Bekanntmachungen. - KG 790 – Sonstige Baunebenkosten:
Beinhaltet Abrechnungen für Zwischenfinanzierungsberatungen oder nicht separat zugeordnete Nebenkosten.
Wichtige Änderungen durch die DIN 276:2018-12 und Abgrenzung zu KG 800
Mit der Neufassung der DIN 276:2018-12 wurde eine wesentliche strukturelle Bereinigung vorgenommen: Sämtliche Finanzierungskosten (wie Zinsen, Bankgebühren oder Eigenkapitalbeschaffung), die früher zum Teil der KG 700 zugerechnet wurden, sind nun vollständig in der neu geschaffenen Kostengruppe 800 (Finanzierung) eingegliedert. Die Kostengruppe 700 DIN 276 konzentriert sich seitdem rein auf die fachlichen und administrativen Baunebenkosten.
Stufenweise Kostenplanung über die drei Gliederungsebenen
Die Honorar- und Nebenkostenermittlung verfeinert sich stufenweise mit dem Projektfortschritt. Im ersten Kostenrahmen wird die Kostengruppe 700 DIN 276 auf der Hunderter-Stelle geschätzt. In der Kostenschätzung (Leistungsphase 2) kommen die Zehner-Stellen (KG 710 bis 790) zum Einsatz. Ab der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) ist die Aufschlüsselung bis auf die Einer-Stelle (z. B. KG 731 für Gebäudeplanung) zwingend erforderlich, um Honorarvereinbarungen rechtssicher abzubilden.
Nebenkosten und HOAI-Planerhonorare im Blick behalten mit SIDOUN Lösungen
SIDOUN Lösungen bieten Architekten, Ingenieuren und Projektsteuerern eine spezialisierte Datenumgebung zur exakten Erfassung aller Baunebenkosten.
Durch die direkte Einbindung von Microsoft Excel und Word in das System lassen sich HOAI-Honorarberechnungen, Fachplanerverträge und Nebenkostenaufstellungen nahtlos mit den Untergruppen der KG 700 verknüpfen. Änderungen in den anrechenbaren Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 werden automatisch in die Honorarberechnungen übernommen, was absolute Transparenz über den gesamten Projektverlauf garantiert.
FAQs zum Thema Kostengruppe 700 DIN 276
Was gehört zur Kostengruppe 700 nach DIN 276?
Sie umfasst alle Baunebenkosten wie Architekten- und Ingenieurhonorare, Fachplanungen, Gutachten, Bauherrenaufgaben sowie behördliche Prüfgebühren.
Wo werden Finanzierungskosten nach DIN 276 verbucht?
Seit der DIN 276:2018-12 gehören Finanzierungszinsen und Bankgebühren nicht mehr zur KG 700, sondern sind eigenständig in der Kostengruppe 800 erfasst.
Was fällt unter die Untergruppe KG 710?
Die KG 710 erfasst Aufwendungen für Bauherrenaufgaben, wie die Projektsteuerung, rechtliche Gutachten, Projektleitung und spezifische Bauherrenversicherungen.



