Kosten für Technische Anlagen des Bauwerks nach DIN 276

Die Kostengruppe 400 DIN 276 repräsentiert die gesamte technische Gebäudeausrüstung (TGA) eines Bauwerks. Neben der reinen Baukonstruktion machen gebäudetechnische Installationen heute einen erheblichen und stetig wachsenden Anteil der Gesamtbaukosten aus. Die Kostengruppe 400 DIN 276 strukturiert sämtliche Aufwendungen für technische Anlagen, damit Bauherren, Architekten und TGA-Fachplaner die Kostenentwicklung verlässlich steuern können.

Als vierte der acht Hauptkostengruppen bildet die Kostengruppe 400 DIN 276 das Gegenstück zur baukonstruktiven Kostengruppe 300. Gemeinsam ergeben sie die zentralen Bauwerkskosten nach HOAI.

Inhaltsverzeichnis:
Kosten für Technische Anlagen des Bauwerks nach DIN 276
Definition und Umfang der Kostengruppe 400 DIN 276
Die Untergliederung der KG 400 von KG 410 bis KG 490
Die fachliche Abgrenzung zu Baukonstruktionen und Außenanlagen
Die Bedeutung der Normenaktualisierung für die KG 400
TGA-Kosten und Fachplanungen normkonform steuern mit SIDOUN Lösungen
FAQs zum Thema Kostengruppe 400 DIN 276

 

Definition und Umfang der Kostengruppe 400 DIN 276

Gemäß den Vorgaben der DIN 276 umfasst die Kostengruppe 400 DIN 276 alle Kosten für die im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder fest mit dem Gebäude verbundenen technischen Anlagen.

Dazu zählen nicht nur die eigentlichen Anlagenteile und Aggregate, sondern auch sämtliche zugehörigen Hilfs- und Nebenkonstruktionen. Dazu gehören Gestelle, Befestigungen, Rohr- und Kanalnetzdämmungen, Armaturen, Schalldämmungen sowie Brandschutzvorkehrungen, Kabeltrassen, Verkleidungen und die normgerechte Kennzeichnung der Systeme.

Die Untergliederung der KG 400 von KG 410 bis KG 490
Auf der zweiten Gliederungsebene (Zehner-Stellen) teilt sich die Kostengruppe 400 DIN 276 in neun Fachgewerke auf:

  • KG 410 – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen:
    Erfasst Sanitärinstallationen, Entwässerungsleitungen, Wasseraufbereitung, Löschwasseranlagen und Gasversorgungen.
  • KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen:
    Umfasst Wärmeerzeuger (z. B. Wärmepumpen, Kessel), Rohrnetze, Heizflächen und Übergabestationen.
  • KG 430 – Raumlufttechnische Anlagen:
    Beinhaltet Lüftungsanlagen, Teilklimaanlagen, Vollklimaanlagen und Prozesslufttechniken.
  • KG 440 – Elektrische Anlagen:
    Erfasst Starkstromanlagen, Eigenstromerzeugung (Photovoltaik), Beleuchtungsanlagen und Nieder- sowie Mittelspannungsverteilungen.
  • KG 450 – Fernmelde- und informationstechnische Anlagen:
    Umfasst Telekommunikation, Datennetze, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Zutrittskontrollen und Uhrenanlagen.
  • KG 460 – Förderanlagen:
    Erfasst Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen, Hebebühnen sowie Befahranlagen.
  • KG 470 – Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen:
    Beinhaltet Spezialanlagen wie Großküchentechnik, medizinische Gase, Wäschereitechnik oder werkstattspezifische Einrichtungen.
  • KG 480 – Gebäudeautomation:
    Umfasst Schaltschränke, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie übergeordnete Gebäudeleittechnik.
  • KG 490 – Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen:
    Beinhaltet provisorische Versorgungsanlagen, Schnittstellenaufwände oder Sonderprüfungen.

 

Die fachliche Abgrenzung zu Baukonstruktionen und Außenanlagen

Eine präzise Abgrenzung ist für die Kostenberechnung essenziell. Rein bauliche Durchbrüche oder Schlitzarbeiten fallen in die Kostengruppe 300. Dagegen gehören rohrspezifische Brandschottungen und Trassenhalterungen direkt zur Kostengruppe 400 DIN 276. Technische Versorgungsleitungen, die außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück verlaufen, zählen wiederum zur Kostengruppe 500 (Außenanlagen).

 

Die Bedeutung der Normenaktualisierung für die KG 400

Die DIN 276:2018-12 hat die Struktur der Hauptgruppe im Wesentlichen beibehalten, jedoch Untergruppen auf der Einer-Stelle (3. Ebene) weiter detailliert. Für TGA-Fachplaner gilt: Während im Kostenrahmen die Hunderter-Stelle reicht, fordert die Kostenschätzung in Leistungsphase 2 die Zehner-Stellen (KG 410 bis 490). Ab der Kostenberechnung (Performance-Phase 3) ist die Aufschlüsselung bis auf die Einer-Stelle verpflichtend.

 

TGA-Kosten und Fachplanungen normkonform steuern mit SIDOUN Lösungen

SIDOUN Lösungen bieten Architekten, TGA-Fachplanern und Ingenieuren eine leistungsstarke Plattform zur lückenlosen Verwaltung aller haustechnischen Kostenpositionen.

Durch die nahtlose Einbindung von Microsoft Excel und Word in die Berechnungsumgebung lassen sich komplexe Anlagenschemata, Bieterangebote der TGA-Gewerke und Leistungsverzeichnisse direkt mit den Untergruppen der KG 400 verknüpfen. Dies ermöglicht eine präzise Überwachung der Schnittstellen zwischen Baukonstruktion und Gebäudetechnik über alle drei Gliederungsebenen hinweg.

 

FAQs zum Thema Kostengruppe 400 DIN 276

Was gehört zur Kostengruppe 400 nach DIN 276?

Sie umfasst alle eingebauten oder fest angeschlossenen technischen Anlagen eines Bauwerks, wie Sanitär-, Heizungs-, Raumluft-, Elektro-, Förder- und Gebäudeautomationsanlagen.

 

Welche Kostengruppe ist für Elektroinstallationen zuständig?

Elektrotechnische Anlagen (Starkstrom, Beleuchtung, PV-Anlagen) gehören zur Untergruppe KG 440 innerhalb der Kostengruppe 400.

 

Zählen Brandmeldeanlagen zur KG 440 oder KG 450?

Brandmelde-, Sicherheit- und IT-Anlagen werden in der KG 450 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) erfasst, während die Energieversorgung dieser Systeme unter KG 440 fällt.