Kosten für Bauwerk und Baukonstruktionen nach DIN 276

Die Kostengruppe 300 DIN 276 bildet das finanzielle Herzstück jeder Baukostenberechnung im Hochbau, Ingenieurbau und bei Infrastrukturanlagen. Während vorbereitende Maßnahmen das Areal bereitstellen, umfasst die Kostengruppe 300 DIN 276 sämtliche Bauleistungen und Materiallieferungen, die unmittelbar zur Errichtung der baulichen Hülle und des Tragwerks erforderlich sind.

Als umfangreichste Hauptkostengruppe erfordert die Kostengruppe 300 DIN 276 von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern eine besonders präzise Kostenplanung. Eine exakte Erfassung der Rohbau- und Ausbaukosten sichert die Einhaltung des Gesamtbudgets über alle Leistungsphasen hinweg.

Inhaltsverzeichnis:
Kosten für Bauwerk und Baukonstruktionen nach DIN 276
Definition und Umfang der Kostengruppe 300 DIN 276
Übersicht der Untergruppen KG 310 bis KG 390
Die schrittweise Kostenplanung über die drei Gliederungsebenen
Die fachliche Abgrenzung zu den technischen Anlagen
Roh- und Ausbaukosten der KG 300 effizient kalkulieren mit SIDOUN Lösungen
FAQs zum Thema Kostengruppe 300 DIN 276

 

Definition und Umfang der Kostengruppe 300 DIN 276

Gemäß den Vorgaben der DIN 276 befasst sich die Kostengruppe 300 DIN 276 mit allen Kosten für die Baukonstruktionen des Bauwerks. Dazu gehören sämtliche Lieferungen und Bauleistungen für Gründungen, tragende und nichttragende Außen- und Innenwände, Deckenkonstruktionen, Dächer sowie baukonstruktive Einbauten. Auch integrierte Maßnahmen wie Fassaden-, Dach- oder Innenraumbegrünungen sind Bestandteil dieser Gruppe.

Die Aufwendungen erstrecken sich über alle Phasen der Bauausführung von den ersten Erdarbeiten der Baugrube über den Rohbau bis hin zu den Roh- und Ausbauelementen der inneren und äußeren Raumabschlüsse.

 

Übersicht der Untergruppen KG 310 bis KG 390

Auf der zweiten Gliederungsebene (Zehner-Stellen) teilt sich die Hauptgruppe in neun systematische Untergruppen auf:

  • KG 310 – Baugrube:
    Erfasst Aushub, Verbau, Aussteifungen, Wasserhaltung sowie die Hinterfüllung der Baugrube.
  • KG 320 – Gründung, Unterbau:
    Beinhaltet Gründungssohlen, Bodenplatten, Streifenfundamente, Pfahlgründungen und kapillarbrechende Schichten.
  • KG 330 – Außenwände und vertikale Baukonstruktionen (außen):
    Umfasst tragende und nichttragende Außenwände, Außenwandbekleidungen, Dämmungen, Fenster, Außentüren und Fassadenelemente.
  • KG 340 – Innenwände und vertikale Baukonstruktionen (innen):
    Beinhaltet tragende Innenwände, Leichtbauwände, Innentüren, Fenster in Innenwänden sowie Wandbeläge.
  • KG 350 – Decken und horizontale Baukonstruktionen:
    Erfasst Rohdecken, Fußbodenaufbauten, Estrich, Deckenbeläge, Treppen, Balkone und Unterdecken.
  • KG 360 – Dächer:
    Umfasst Dachkonstruktionen, Dacheindeckungen, Dachabdichtungen, Dachfenster, Entwässerungselemente und Dachbegrünungen.
  • KG 370 – Infrastrukturanlagen:
    Beinhaltet spezifische Erschließungselemente und Kunstbauten im Zuge von Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerken.
  • KG 380 – Baukonstruktive Einbauten:
    Erfasst fest eingebauten Sonnenschutz, Einbauküchen, Orientierungssysteme oder fest installierte Baugruppen.
  • KG 390 – Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen:
    Beinhaltet temporäre Abstützungen, Schutzmaßnahmen oder gerüsttechnische Sonderaufwände.

 

Die schrittweise Kostenplanung über die drei Gliederungsebenen

Die Kostenermittlung innerhalb der Kostengruppe 300 DIN 276 verfeinert sich parallel zum Planungsfortschritt nach HOAI. Während im Kostenrahmen die Hunderter-Stelle (KG 300) genügt, erfordert die Kostenschätzung in Leistungsphase 2 die Zuordnung nach den Zehner-Stellen (KG 310 bis 390). Für die spätere Kostenberechnung, den Kostenanschlag und die Kostenfeststellung ist die Aufschlüsselung bis auf die dritte Ebene (Einer-Stellen, z. B. KG 331 für tragende Außenwände) zwingend vorgeschrieben.

 

Die fachliche Abgrenzung zu den technischen Anlagen

In der Praxis ist die strikte Abgrenzung zwischen Baukonstruktion und Haustechnik von großer Bedeutung. Während alle rein baulichen Elemente zur Kostengruppe 300 DIN 276 gehören, sind sämtliche haustechnischen Versorgungs- und Entsorgungsanlagen (Elektro, Sanitär, Heizung, Lüftung) der Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) zugeordnet. Gemeinsam bilden die Gruppen 300 und 400 die Bauwerkskosten.

 

Roh- und Ausbaukosten der KG 300 effizient kalkulieren mit SIDOUN Lösungen

SIDOUN Lösungen bieten Bauplanern und Ingenieuren maximale Flexibilität bei der Ermittlung der umfangreichen Baukonstruktionskosten.

Durch die direkte Verknüpfung von Microsoft Excel und Word mit der Systemumgebung lassen sich Massenberechnungen, Geometriedaten und LV-Positionen nahtlos den jeweiligen Untergruppen der KG 300 zuordnen. Parameteränderungen am Tragwerk oder den Ausbauelementen werden automatisch in Echtzeit über alle drei Gliederungsebenen hinweg durchgerechnet, sodass die Kostenentwicklung der Baukonstruktion in jeder Leistungsphase absolut transparent und steuerbar bleibt.

 

FAQs zum Thema Kostengruppe 300 DIN 276

Was gehört zur Kostengruppe 300 nach DIN 276?

Sie umfasst alle Bauleistungen und Lieferungen für die Baukonstruktion, wie Baugrube, Gründung, Außen- und Innenwände, Decken, Dächer sowie baukonstruktive Einbauten.

 

Was ist der Unterschied zwischen KG 300 und KG 400?

Die KG 300 erfasst die reine Baukonstruktion und das Tragwerk, während die KG 400 alle gebäudetechnischen Anlagen (Heizung, Lüftung, Elektro, Sanitär) beinhaltet.

 

Wie bilden KG 300 und KG 400 die Bauwerkskosten?

Die Summe der Kosten für Baukonstruktionen (KG 300) und Technische Anlagen (KG 400) ergibt gemäß DIN 276 und HOAI die übergeordneten Bauwerkskosten.