Kosten für Herrichten und Erschließen des Baugrundstücks
Die Kostengruppe 200 DIN 276 ist ein zentraler Bestandteil der standardisierten Baukostenplanung im Bauwesen. Wer ein Bauprojekt startet, muss bereits vor dem ersten Spatenstich alle Kosten rund um die Vorbereitung des Baugrundstücks präzise kalkulieren. Die Kostengruppe 200 DIN 276 bezieht sich dabei auf sämtliche Aufgaben und Maßnahmen rund um das Herrichten sowie die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung des Areals.
Als zweite der acht Hauptkostengruppen schafft die Kostengruppe 200 DIN 276 Transparenz für alle vorbereitenden Arbeiten. Sie bildet die finanzielle Schnittstelle zwischen dem reinen Grunderwerb und der späteren Errichtung der eigentlichen Baukonstruktionen.
Inhaltsverzeichnis:
Kosten für Herrichten und Erschließen des Baugrundstücks
Definition und Umfang der Kostengruppe 200 DIN 276
Die Untergliederung der KG 200 in fünf Untergruppen
Die Abgrenzung der Baugrundvorbereitung zu den Nachbarkostengruppen
Die Bedeutung der Normenaktualisierung für die KG 200
Erschließungs- und Herrichtungsaufwand präzise verwalten mit SIDOUN Lösungen
FAQs zum Thema Kostengruppe 200 DIN 276
Definition und Umfang der Kostengruppe 200 DIN 276
Die Kostengruppe 200 DIN 276 umfasst alle Kosten für vorbereitende Maßnahmen auf dem Grundstück, die erforderlich sind, um die Fläche für die spätere bauliche Nutzung bereitzustellen. Dazu gehören unter anderem Herrichtungskosten wie Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen, die Beseitigung von Altlasten sowie die Modellierung der Geländeoberfläche.
Darüber hinaus deckt die Kostengruppe 200 DIN 276 die technische und verkehrstechnische Erschließung ab. Sie erfasst sowohl die Anbindungen an das öffentliche Versorgungsnetz als auch nichtöffentliche Erschließungsanlagen auf dem eigenen Grundstück sowie behördliche Ausgleichsabgaben.
Die Untergliederung der KG 200 in fünf Untergruppen
Auf der zweiten Gliederungsebene (Zehner-Stellen) teilt sich die Hauptgruppe in fünf spezifische Untergruppen auf:
- KG 210 – Herrichten:
Enthält alle vorbereitenden Arbeiten auf dem Areal. Dazu zählen der Abbruch bestehender Gebäude, Rodungen, das Räumen der Geländeoberfläche, Sicherungsmaßnahmen an Nachbarbauwerken sowie die Sanierung von Altlasten im Boden. - KG 220 – Öffentliche Erschließung:
Erfasst alle Beiträge und Gebühren für die Erstherstellung öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungsnetze (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Fernwärme) sowie die verkehrliche Anbindung an öffentliche Straßen und Wege. - KG 230 – Nichtöffentliche Erschließung:
Beinhaltet Leitungen und Erschließungsanlagen, die auf dem Grundstück selbst verlaufen und nicht in den öffentlichen Bereich übergehen, wie etwa private Zufahrten oder eigene Versorgungstrassen. - KG 240 – Ausgleichsabgaben:
Umfasst finanzielle Ablösen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutzkompensationen sowie Ablösezahlungen für fehlende Stellplätze. - KG 250 – Übergangsmaßnahmen:
Erfasst temporäre Aufwendungen, die für die Dauer der Bauzeit erforderlich sind, wie provisorische Zufahrten, Ausweichunterkünfte oder Zwischenlagerungen.
Die Abgrenzung der Baugrundvorbereitung zu den Nachbarkostengruppen
Für eine fachlich korrekte Baukostenberechnung ist die genaue Abgrenzung essenziell. Alle rein rechtlichen und kaufmännischen Nebenkosten des Grunderwerbs gehören in die Kostengruppe 100 (Grundstück). Sobald jedoch physische Arbeiten am Grundstück beginnen – wie der Abriss von Altbeständen –, greift die Kostengruppe 200 DIN 276.
Der eigentliche Bauaushub für das neue Fundament oder die Baugrube wiederum zählt nicht mehr zur Herrichtung, sondern wird bereits in der Kostengruppe 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) verbucht.
Die Bedeutung der Normenaktualisierung für die KG 200
Mit dem Erscheinen der DIN 276:2018-12 wurde die Benennung der Hauptgruppe offiziell auf „Herrichten und Erschließen“ vereinheitlicht. Zudem verlangt die Norm eine stringente Erfassung entlang der drei Stufenebenen: Während im ersten Kostenrahmen die Hunderter-Stelle reicht, erfordert die Kostenschätzung in Leistungsphase 2 zwingend die Zehner-Stellen (2. Ebene) und die Kostenberechnung in Leistungsphase 3 die Einer-Stellen (3. Ebene).
Erschließungs- und Herrichtungsaufwand präzise verwalten mit SIDOUN Lösungen
SIDOUN Lösungen unterstützen Bauplaner und Kommunen dabei, alle vorbereitenden Maßnahmen der Kostengruppe 200 strukturiert und transparent zu verwalten.
Durch die nahtlose Einbindung von Microsoft Excel und Word können Erschließungsverträge und Abbruchangebote direkt in die zentralen Berechnungsmodelle übernommen werden. Die Software sichert eine durchgängige Zuordnung aller Positionen und garantiert eine lückenlose Verfolgung vom ersten Schätzwert bis zur finalen Kostenfeststellung.
FAQs zum Thema Kostengruppe 200 DIN 276
Was beinhaltet die Kostengruppe 200 nach DIN 276?
Sie umfasst alle Kosten für das Herrichten des Baugrundstücks (z. B. Abbruch, Altlasten), die öffentliche und nichtöffentliche Erschließung, Ausgleichsabgaben sowie notwendige Übergangsmaßnahmen.
Gehört der Erdaushub für das Gebäude zur KG 200?
Nein, der Baugrubenaushub für das eigentliche Bauwerk gehört zur Kostengruppe 300 (KG 310 Gründungen). Nur allgemeine Geländemodellierungen fallen unter die KG 210.
Was fällt unter die KG 210 Herrichten?
Zur KG 210 gehören der Abbruch von Altgebäuden, das Abräumen von Bewuchs, Sicherungsmaßnahmen an Nachbargebäuden sowie die Beseitigung und Entsorgung von Bodenaltlasten.



